Rücknahmen und Zessionen
Rücknahme
Ansprüche können auf Quartalsende mit einer Kündigungsfrist von jeweils 12 Monaten zurückgegeben werden.
Bitte verwenden Sie für die Rückgabemitteilung das untenstehende Formular.
Zessionen
Interessensbekundung zur Abtretung/Übernahme von Ansprüchen («Zession»): Die Vorsorgeeinrichtung («Anleger») erklärt mittels der lnteressensbekundung, die Möglichkeit einer Zession gem. Art 18 Abs. 2 ASV in Anspruch nehmen zu wollen.
Bitte verwenden Sie für die Abtretung/Übernahme das untenstehende Formular.