Rücknahmen und Zessionen
Rücknahme
Ansprüche können auf Quartalsende mit einer Kündigungsfrist von jeweils 12 Monaten zurückgegeben werden.
Das Formular für die Rücknahme von Ansprüchen erhalten Sie auf Anfrage bei Ramona Casanova (ramona.casanova@sps.swiss).
Zessionen
Interessensbekundung zur Abtretung/Übernahme von Ansprüchen («Zession»): Die Vorsorgeeinrichtung («Anleger») erklärt mittels der lnteressensbekundung, die Möglichkeit einer Zession gem. Art 18 Abs. 2 ASV in Anspruch nehmen zu wollen.
Bitte verwenden Sie für die Abtretung/Übernahme das untenstehende Formular.